Riester Vertrag steuerlich absetzbar

Riesters Anreizstruktur ist nicht nur durch staatliche Subventionen attraktiv, sondern auch durch konzeptionelle Veränderungen, die die Riester-Rente sukzessive attraktiver gemacht haben. Als wesentliche Änderung kann seit 2008 der volle Betrag der Riester-Ersparnisse für Baukreditverträge oder den Kauf von Immobilien (“Wohnriester”) verwendet werden. Die Immobilie muss direkt vom Riester-Sparer genutzt werden. Die jährlichen staatlichen Boni (Subventionen) haben sich im Laufe der Jahre geändert, aber seit 2008 sind sie gleich geblieben: 154 Euro, wenn Sie unverheiratet sind, 308 Euro für Ehepaare, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, 185 Euro für jedes kind, das vor 2008 geboren wurde, und 300 Euro für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde. Ein zusätzlicher einmaliger Bonus von 200 Euro wird einem neuen Versicherungsnehmer gezahlt, wenn er im ersten Vertragsjahr unter 25 Jahre alt ist. Alle Beiträge (einschließlich der Boni) gelten als Sonderaufwand für Steuerzwecke und sind steuerlich abzugsfähig. (Der maximale Abzug beträgt 2.100 Euro pro Jahr.) Wenn beide Ehegatten in die Rentenversicherung einzahlen, können sie beide einen Riester-Vertrag unterschreiben und jeder erhält den Grundbonus. Der maximale Förderbetrag wird dann auf 4.200 Euro erhöht. Das Kindergeld wird jedoch nur einmal pro Paar gezahlt. Aus Gründen der Klarheit empfehlen wir daher, alle Kinderzulagen einem Partner zuzuweisen. Zahlt nur ein Ehegatte in die Rentenversicherung ein, hat der andere Ehegatte noch indirekt Anspruch auf Eine Förderung. Um die Grundzulage zu erhalten, muss der zweite Ehegatte nur den Grundbetrag von 60 Euro pro Jahr in einen separaten Riester-Vertrag einzahlen.

Die Fördergrenze steigt entsprechend auf 2.160 Euro. In einem solchen Fall mit einem nicht erwerbstätigen Ehepartner wird es wirklich attraktiv, wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben. Denn dann nimmt der Angestellte des Paares die vollen Steuerabzüge, während der nicht erwerbstätige Ehegatte alle Kinder bonuszahlungen erhält. Beispiel: Ein Ehegatte mit drei Kindern kann insgesamt 1.075 EUR (175 EUR für erwachsene und 300 EUR pro Kind) vom Staat erhalten, der in den Rentenplan eingezahlt wird, indem er nur 60 EUR pro Jahr investiert. Ist ein Ehegatte Arbeitnehmer und der andere selbstständig, kann der selbstständige Partner auch einen Riester-Plan für Rentenersparnisse nutzen. Ansonsten sind Riester-Pläne für Selbstständige nicht zulässig. Um Versicherungsbeiträge steuerlich absetzbar zu machen, müssen Sie einige Grundlagen verstehen: Es gibt Versicherungsgesellschaften, die Berufsrisiken abdecken, und Versicherungsgesellschaften, die private Risiken abdecken. Diese beiden Kategorien bestimmen, ob Sie Beiträge abziehen können. Je nach Kategorie können die Versicherungsprämien entweder als einkommensbezogene Aufwendungen oder als Sonderaufwendungen von der Steuer abgezogen werden.

Siehe unten für weitere Details. Beiträge zur Riester-Rente können als Sonderaufwendungen bis maximal 2.100 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar sein. Im Vergleich zu anderen Sparmöglichkeiten wie Lebensversicherungen können Riester-Ersparnisse nicht verpfändet werden und müssen nicht aufgebraucht werden, bevor ihre Eigentümer Anspruch auf Langzeitarbeitslosengeld oder Sozialhilfe haben. Greift ein Begünstigter vor dem 60. Lebensjahr auf das Riester-Vermögen zu (Anmerkung: bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen: 62), kündigt er einen Riester-Vertrag oder stirbt ohne qualifizierte Erben (d. h. Ehegatte oder Kinder, für die Kindergeld gezahlt werden), müssen bisher alle staatlichen Leistungen (Zuschüsse und Steuerersparnisse) in monatlichen Raten zurückgezahlt werden (“förderschädliche Verwendung”). Riester-Verträge werden daher in der Regel nicht vor der Pensionierung gekündigt. Begünstigte, die ihren Ruhestand außerhalb der EU/des EWR verbringen, müssen die oben beschriebenen Leistungen ebenfalls zurückzahlen. Aufgrund der sehr strengen staatlichen Vorschriften sind zertifizierte Riester-Pensionspläne eine der sichersten Optionen für Altersersparnisse in Deutschland.

Die Riester-Rente-Pläne sind von der Bundesregierung zertifiziert und streng reguliert.