Aktienkaufvertrag österreich

Im Falle einer Aktienübertragung sind die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des Zielunternehmens nicht betroffen und ihr Arbeitgeber ändert sich nicht. Es ist marktüblich, dass Mitarbeiter vor Abschluss bei öffentlicher Ankündigung über eine Transaktion informiert werden. Im Falle einer Übertragung eines Unternehmens (Einheit) nach dem österreichischen Äquivalent der TUPE-Verordnungen gehen die Arbeitsverhältnisse der im übertragenen Unternehmen (Einheit) tätigen Arbeitnehmer automatisch auf den Käufer über. Die Kündigung von Mitarbeitern aufgrund einer Betriebsversetzung ist nicht zulässig. Die Arbeitnehmerwechsel haben im Falle einer Unternehmensübertragung kein allgemeines Widerspruchsrecht, aber Vetorechte können entstehen, wenn bestimmte Sonderrechte oder Ansprüche nicht von einem Käufer übernommen werden. Aktienkaufverträge werden gegebenenfalls mit großaktionären geschlossen, sofern die Voraussetzung für die erfolgreiche Schließung eines (nachfolgenden) freiwilligen Angebots zur Kontrolle (z. B. Die Annahmeschwelle von 90 % erreicht wird) vorliegt. Eine von einem Sachverständigen erstellte Bewertung, die den Nutzungswert der jeweiligen Wohnimmobilie ermittelt, ist Teil des Wohneigentums-Gründungsprozesses. Anschließend wird das tatsächliche Wohneigentum auf der Grundlage eines Wohneigentumsvertrages festgelegt. Hat der Bieter mit dem Ziel verhandelt, bevor er die Absicht bekannt gegeben hat, ein Angebot abzugeben, müssen die Boards des Ziels auch geheimhaltungspflicht halten, bevor das Angebot bekannt gegeben wird, so die TA (Ausnahme von der Ad-hoc-Offenlegungspflicht). Der Bieter muss alle betroffenen Personen auf der Zielebene erneut über ihre Geheimhaltungspflichten im Rahmen der TA und das Verbot des Missbrauchs von Insiderinformationen im Rahmen der SA informieren.

Alle beteiligten Personen auf Zielebene müssen eine Vertraulichkeitsvereinbarung schließen. Die österreichische Wettbewerbsbehörde (gemeinsam mit dem Bundeskartellamt) hat Leitlinien für die Anwendung dieser neuen Transaktionswertschwelle herausgegeben. In Österreich ist es üblich, das Wissen des Käufers zu vermitteln, das bei der Due Diligence-Prüfung des Zielunternehmens hätte erworben werden müssen (Der Käufer gilt als Sachverständiger; Aber nur insoweit, als die Offenlegung in vollem Umfang erfolgt; ” Offenlegungsdokumente sind rückverfolgbar (d.h. sie werden in einem virtuellen Datenraum zu bestimmten Themen gespeichert); mündliche Informationen, die während der Management-Q&A-Sitzungen ausgetauscht werden, werden schriftlich festgehalten; schriftliche Dokumente sind wahr, richtig und vollständig.